Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit

Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit
Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Die kreisfreie Stadt Hanau erhält aus der ersten Tranche des Sondervermögens Infrastruktur des Bundes 51.849.014 Euro. Das teilte das Land Hessen mit. Die Mittel werden über das Land an die Kommunen weitergeleitet. Eine zweite Auszahlung ist voraussichtlich für 2029 geplant; die Höhe steht noch nicht fest.

Auszahlung und Verteilung

Für hessische Kommunen sieht das Sondervermögen insgesamt 4,7 Milliarden Euro vor. Die Verteilung erfolgt in zwei Tranchen: Insgesamt stehen zunächst drei Milliarden Euro zur Verfügung, die jetzt zugewiesen werden, weitere rund 1,7 Milliarden Euro sollen voraussichtlich 2029 auf Basis aktualisierter Einwohner- und Finanzkraftdaten verteilt werden. Hanau erhält aus der ersten Tranche den genannten Betrag von 51.849.014 Euro.

Finanzieller Vorteil durch Kreisfreiheit

Nach Berechnungen der Stadt Hanau und des Hessischen Städtetages hätte die Stadt im Status einer kreisangehörigen Sonderstatusstadt nur mit einem Kontingent von rund 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Durch die Kreisfreiheit ergibt sich damit ein Mehraufwand von etwa 16 Millionen Euro für Investitionen.

Oberbürgermeister Claus Kaminsky wertete die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung für die Kreisfreiheit. Er sagte, die Stadt profitiere unmittelbar von einem höheren Anteil an Bundes- und Landesmitteln, was den Handlungsspielraum für Investitionen in die Infrastruktur erhöhe.

Verwendungszwecke und Planung

Die Mittel können vergleichsweise unbürokratisch und ohne Förderrichtlinie eingesetzt werden. Als mögliche Einsatzbereiche nennt das Sondervermögen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport, Gesundheit und Pflege. Nach Ansicht der Stadtverwaltung bietet die Flexibilität der Mittel insbesondere in Zeiten hoher Investitionsbedarfe einen Vorteil.

Das zur Umsetzung notwendige Landesgesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag beschlossen werden. Unabhängig davon kann die Stadt bereits mit der konkreten Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen.

Neue Aufgaben durch Kreisfreiheit

Seit dem 1. Januar 2026 ist Hanau offiziell kreisfrei. Die Stadt übernimmt damit zusätzliche Zuständigkeiten unter anderem in den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Wasser, Boden und Immissionsschutz. Weitere Bereiche wie Schornsteinfegerwesen und Forstaufsicht liegen künftig näher an der Stadtverwaltung, was nach Angaben der Stadt zu schnelleren Abläufen und klareren Zuständigkeiten führen soll.

Nach Angaben der Stadt sollen die zusätzlichen Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden, um Schulen, Kitas, Straßen und weitere kommunale Infrastrukturprojekte zu finanzieren und die Lebensqualität in Hanau zu verbessern.

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